Publiziert am: 24.01.2014

Huhn mit goldenen Eiern

PAUSCHALBESTEUERUNG – In wirtschaftlicher und fiskalischer Hinsicht ein Glücksfall: Eine Abschaffung dieser Art der Besteuerung würde unserem Land enormen Schaden zufügen.

Für die helvetische Linke ist die Pauschalbesteuerung des Teufels. Denn in ihren Augen privilegiert dieses System auf unverschämte Art und Weise die reichen ausländischen Steuerpflichtigen und widerspricht damit dem Prinzip der Gleichbehandlung sowie dem Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Es war daher keine Überraschung, als ein aus Vertretern der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz und des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes zusammengesetztes Komitee im Oktober 2012 die Initiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)» einreichte. Das Volksbegehren gelangt voraussichtlich im November 2014 zur Abstimmung.

«Neu wird die Steuer auf der Basis des sieben- statt fünffachen Mietzinses berechnet.»

Pragmatische Lösung

Angesichts der fragwürdigen Argu-mentation der Initianten drängen sich einige Präzisierungen auf: Die Pauschalbesteuerung ist bereits seit 1935 gesetzlich geregelt – und zwar keineswegs ein Privileg. Sie war als Massnahme zur Vereinfachung der korrekten Besteuerung von physi-schen Personen gedacht, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, ohne hier jedoch erwerbstätig zu sein, und deren Einkommen und Vermögen sich grösstenteils im Ausland befindet.

Die Pauschalsteuer basiert auf den jährlichen Lebenshaltungskosten der steuerpflichtigen Person. Sie wird (je nach Kanton) auf verschiedene Art berechnet, muss aber mindestens dem fünffachen Jahresmietzins oder Eigenmietwert entsprechen.

Eine weitere wichtige Klarstellung: Die betroffene Person wird nicht nur in der Schweiz nach Aufwand be-steuert. Für sämtliche Einkünfte im Ausland ist sie nach dem geltenden System des betreffenden Landes steuerpflichtig.

Die eidgenössischen Räte wissen sehr wohl, dass diese Praxis in der Bevölkerung dennoch nicht auf volle Akzeptanz stösst. Das Bundesparlament hat deshalb kürzlich die einschlägigen Regelungen aktualisiert. Die verschärften Bestimmungen werden 2016 in Kraft treten. Die wichtigsten Änderungen: Neu wird die Steuer auf der Basis des siebenfachen statt fünffachen Mietzinses oder Eigenmietwerts berechnet; zudem steigt die Mindestbemessungsgrundlage für die direkte Bundessteuer auf 400 000 Franken.

Wirtschaftliche Impulse

Die Pauschalbesteuerung ist sowohl in wirtschaftlicher als auch fiskalischer Hinsicht ein Glücksfall – sozusagen ein Huhn, das goldene Eier legt. Sie spült jährlich rund 700 Millionen Franken direkte Steuereinnahmen und fast 200 Millionen Franken aus der Mehrwertsteuer in die öffentlichen Kassen, sichert 22 500 Arbeitsplätze und generiert einen wirtschaftlichen (Ausgaben, Investitionen) sowie sozialen (Mäzenatentum) Mehrwert von 4,8 Milliarden Franken pro Jahr. Die Fakten zeigen klar, dass eine Abschaffung dieser Art der Besteuerung unserem Land enormen Schaden zufügen würde.

Marco Taddei, Vizedirektor sgv

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