Publiziert am: 24.01.2014

Wer haftet für diese Dummheit?

VERSICHERUNGSRATGEBER – Die Brückenkollision auf der A1 wirft einige Fragen auf. Weshalb aber der Chaffeur persönlich nicht zur Kasse gebeten werden kann, erklärt der Experte.

M.Sch. aus B: Der Unfall mit dem Chauffeur, der mit dem geladenen Bagger eine Brücke beschädigte, löste ein Verkehrs-Chaos und heftige Stammtischdiskussionen aus. Viele Automobilisten waren stundenlang auf der A1 blockiert, verpassten Termine und verdienten kein Geld. Der Schaden an der Brücke ist immens. Stimmt es, dass auch mein Chauffeur für ein solches Ereignis zur Kasse gebeten werden kann? Einige Stimmen behaupteten am Unfalltag, dass der Chauffeur einen Teil des Schadens direkt bezahlen müsse.

Sehr geehrter Herr Sch.: Der fehlbare Lastwagenchauffeur kann nicht direkt belangt werden. Für die Beurteilung und Abgeltung dieses Unfalles ist die Halterhaftpflichtversicherung der Baufirma zuständig. Das Strassenverkehrsgesetz gewährt für Verkehrsunfallereignisse ein direktes Forderungsrecht gegenüber der Haftpflichtversicherung. Offenbar wurden die Brückenpfeiler dermassen beschädigt, dass die Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet werden kann – es ist also von einem Totalschaden auszugehen. Die Versicherung muss den gemäss Haftpflicht­regeln geschuldeten aktuellen Wert der Brücke entschädigen. Da geplant war, die Brücke im kommenden Jahr sowieso zu erneuern, wird die Entschädigungspflicht nach den Amortisationsregeln auf den Restwert beschränkt. Da aus der Haftung des Automobilisten nichts mehr geschuldet ist, kann das Bundesamt für Strassen (Astra) keine weitergehende Entschädigung bei der verantwortlichen Baufirma oder beim fehlbaren Lenker beanspruchen. Eine Ersatzpflicht für Unannehmlichkeiten der Automobilisten wegen des Staus ist nicht gegeben – mit Ausnahme von Sachbeschädigungen von Drittfahrzeugen wegen herumfliegender Betonteile.

Bagger falsch verladen

Der Chauffeur hat den Bagger falsch verladen; der Auflader war offensichtlich zu hoch. Als Chauffeur ist er für seine Ladung verantwortlich. Die genauen Umstände dieses einzigartigen Unfalles sind genau abzuklären: Sind dem Chauffeur oder allenfalls Mitbeteiligten der Baufirma für den Verladevorgang eine Verletzung einer elementaren Sorgfaltspflicht vorzuwerfen? Falls ja, wird die Haftpflichtversicherung einen Rückgriff auf den Fehlbaren prüfen müssen.

Weitere Folgen fĂĽr Pechvogel wahrscheinlich

Es ist damit zu rechnen, dass gegen den Lenker des Lastwagens eine Strafuntersuchung eröffnet wird. Zudem wird wohl auch das Strassenverkehrsamt die Einleitung eines Administrativverfahrens prüfen. Der Chauffeur hat auch den Lastwagen und den Bagger seines Arbeitgebers beschädigt. Leider sind deshalb auch im arbeitsvertraglichen Verhältnis allfällige Konsequenzen nicht auszuschliessen – je nachdem, wie gravierend der Pechvogel die Sorgfaltspflichten verletzt hat.

Der Chauffeur ist wahrlich ein Unglückspilz. Es ist zu ihm zu wünschen, dass er in der Verarbeitung dieses Unfalls auch das Glück im Unglück erkennen kann – nämlich, dass keine Personen zu Schaden gekommen sind.

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